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Häufig gestellte Fragen

Bitte wende dich unter info@physiofuerdich.ch an mich, wenn du keine Antwort auf deine Frage findest.

 Ja, die Physiotherapie ist von allen Krankenkassen und Unfallversicherungen anerkannt. Wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt, werden alle Leistung vom Kostenträger übernommen 


Es wird direkt über die Krankenkasse oder die Unfallversicherung abgerechnet, welche dir dann eine Rechnung schickt. 

 Du erhältst eine Rechnungskopie, die lediglich zur Kenntnisnahme dient. 


Wenn der Besuch in einer Praxis aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist, kann der Arzt eine sogenannte Domizilbehandlung verordnen. Er muss dafür ein X bei "Domizilverordnung" setzen. 


Ja, es ist möglich, dass die Therapie bei dir zu Hause stattfindet ohne Domizilverordnung. Du kannst eine allgemeine Physiotherapieverordnung beim Hausarzt besorgen. Die Kosten für die Therapie werden von der Krankenkasse / Unfallversicherung übernommen. Die Kosten für den Weg übernimmst du selber (siehe Tarife).


Ja, auch im Wochenbett kann eine Domizilverordnung ausgestellt werden, wenn eine medizinische Notwendigkeit für physiotherapeutische Behandlung im Domizilbereich besteht. Dies kann der Fall sein, wenn die Frau nach der Geburt aufgrund von Mobilitätseinschränkungen, Schmerzen oder einer übermäßigen körperlichen Erschöpfung nicht in der Lage ist, die Praxis aufzusuchen. Auch wenn die Frau ihr Baby aufgrund von Unruhe oder anderen Beschwerden nicht abgeben kann, kann eine Behandlung zu Hause sinnvoll sein. Die Verordnung muss vom behandelnden Arzt ausgestellt werden. 


Nein, auch bei dir  Zuhause ist eine sehr umfangreiche Physiotherapie möglich. Natürlich können wir nicht, wie in der Praxis, auf grosse und schwere Fitnessgeräte zurückgreifen, aber ansonsten steht das ganze Spektrum der Physiotherapie zur Verfügung. 


 Die Weg- und Zeitpauschale deckt den Aufwand für die An- und Abreise zu deinem Hausbesuch, inklusive der benötigten Zeit und eventuellen Verzögerungen durch Verkehr oder Parkplatzsuche. Sie hilft, den zusätzlichen Aufwand für den Hausbesuch zu kompensieren. 


Auch wenn du eine ärztliche Verordnung für die Behandlung hast, fallen beim Hausbesuch zusätzliche Kosten an, die nicht durch die Verordnung gedeckt sind. Um diese fair zu berechnen, wird eine Weg- und Zeitpauschale erhoben. 


Der Beckenboden spielt eine zentrale Rolle in der Schwangerschaft und im Wochenbett. Durch die Reduzierung der Weg- und Zeitpauschale wird der Zugang zu dieser wichtigen Therapie erleichtert, um Frauen in dieser Phase zu entlasten. Eine frühzeitige und gezielte Unterstützung des Beckenbodens fördert nicht nur die körperliche Heilung, sondern auch das allgemeine Wohlbefinden.  


Es ist mir ein Anliegen, dass du dich gut um dich selbst kümmerst und ermutige dich, Unterstützung zu suchen – dein Körper wird es dir danken. 


Selbstverständlich darf ein Termin verschoben oder abgesagt werden. Ich bin per E-Mail, Whatsapp oder Telefon erreichbar. Bitte melde dich aber bitte bis spätestens 24 Stunden vor deinem Termin. Zu spät abgesagte Termine müssen verrechnet werden.


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